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   VGH Bayern, 09.03.2016 - 19 CS 14.1902   

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https://dejure.org/2016,8373
VGH Bayern, 09.03.2016 - 19 CS 14.1902 (https://dejure.org/2016,8373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2016 - 19 CS 14.1902 (https://dejure.org/2016,8373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2016 - 19 CS 14.1902 (https://dejure.org/2016,8373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Nichterfüllung der Passpflicht

  • rewis.io

    Rechtswidrige Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung wegen Nichterfüllung der Passpflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Nichterfüllung der Passpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2016 - 19 CS 14.1902
    Bei ihrer Entscheidung hat die Ausländerbehörde insbesondere die Gründe, auf denen das Nichtvorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzung beruht, und das private Interesse des Ausländers an der Legalisierung seines Aufenthalts zu gewichten und abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 10 BV 08.2411 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 BV 08.2411

    Berufungsverfahren; Nachprüfungsumfang; Altfallregelung Ausländerrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2016 - 19 CS 14.1902
    Bei ihrer Entscheidung hat die Ausländerbehörde insbesondere die Gründe, auf denen das Nichtvorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzung beruht, und das private Interesse des Ausländers an der Legalisierung seines Aufenthalts zu gewichten und abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 10 BV 08.2411 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 19.08.1997 - AN 20 K 96.33359
    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2016 - 19 CS 14.1902
    Die Antragsteller, von deren armenischer Staatsangehörigkeit das Verwaltungsgericht nach summarischer Prüfung des armenischen Staatsangehörigkeitsrechts ausgeht, haben nach den Feststellungen im angefochtenen Beschluss keine Identitätspapiere im Asylverfahren vorgelegt, haben laut dem Asylurteil vom 19. August 1997 (Az. AN 20 K 96.33359 u. a.) im Asylverfahren nur oberflächliche, pauschale und unsubstantiierte Angaben gemacht und haben laut dem Asylurteil vom 26. April 2000 (Az. AN 15 K 99.32379 und 32380) im Asylfolgeverfahren eine nicht authentische Urkunde vom 25. Januar 1999 über eine Strafverfolgung vorgelegt; ihre Eheschließungsurkunde vom 28. August 1993 und eine Bescheinigung zur mangelnden Staatsangehörigkeit vom 4. Oktober 2007 haben sich ebenfalls als verfälscht erwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    - BVerwG 1 B 19.14 -, juris Rn. 7; Urt. v. 14.5.2013 - BVerwG 1 C 17.12 -, BVerwGE 146, 281, 293; Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, BVerwGE 136, 211, 220 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.4.2016 - OVG 11 B 17.14 -, juris Rn. 30 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.3.2016 - 19 CS 14.1902 -, juris Rn. 12; Senatsurt. v. 11.7.2014 - 13 LB 153/13 -, juris Rn. 57).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Entsprechend dem Zweck der Norm, eine zusammenfassende Sonderregelung für die Aufnahme in das Bundesgebiet aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen zu schaffen, ist eine umfassende und grundsätzlich offene Abwägung zwischen den hinter § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG stehenden öffentlichen Interessen und den privaten Interessen des Ausländers zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7; B.v. 7.5.2013 - 1 B 2/13 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 12; ebenso NDS OVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 - juris Rn. 70; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 19 CS 14.1902 - juris Rn. 12, B.v. 29.7.2009 - 10 BV 08.2411 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 8 LA 47/16

    Passbeschaffung, Identität, Identitätsnachweis, Mitwirkungspflicht, Ermessen,

    Entsprechend dem Zweck der Norm, eine zusammenfassende Sonderregelung für die Aufnahme in das Bundesgebiet aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen zu schaffen, ist eine umfassende und grundsätzlich offene Abwägung zwischen den hinter § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG stehenden öffentlichen Interessen und den privaten Interessen des Ausländers zu treffen (so BVerwG, Beschl. v. 3.12.2014 - BVerwG 1 B 19.14 -, juris Rn. 7; Urt, v. 14.5.2013 - BVerwG 1 C 17.12 -, BVerwGE 146, 281, 293; Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, BVerwGE 136, 211, 220 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.4.2016 - OVG 11 B 17.14 -, juris Rn. 30 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.3.2016 - 19 CS 14.1902 -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 11.7.2014 - 13 LB 153/13 -, juris Rn. 57; Senatsurt. v. 19.3.2012, a.a.O., Rn. 91).
  • OVG Sachsen, 29.06.2018 - 3 B 57/17

    Einstweilige Anordnung; Abschiebung; Duldung; Staatenlosigkeit; Schulbesuch;

    Dabei hat sie insbesondere die Gründe, auf denen das Nichtvorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen beruht, aber auch das private Interesse des Ausländers und das öffentliche Interesse an der Legalisierung des Aufenthalts gut integrierter Jugendlicher und Heranwachsender zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (BVerwG, a. a. O. Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 9. März 2016 - 19 CS 14.1902 -, juris Rn. 12).
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